Fluggesellschaften sollen künftig mehr Fluggastdaten mit den nationalen Behörden in der EU teilen. Die EU-Abgeordneten stimmten für eine entsprechenden Reform. Sie gilt nur für Flüge, die außerhalb der EU starten. Zu Zwecken der Strafverfolgung können aber auch Flüge betroffen sein, die aus einem EU-Land abfliegen. Bereitgestellt werden sollen der Name des Fluggastes, das Geburtsdatum, die Staatsanghörigkeit, die Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen. Die Daten sollen 48 Stunden gespeichert werden. Ziel ist es, die Sicherheit im Flugverkehr zu erhöhen. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen.